Visum & Aufenthaltserlaubnis

Visum oder kein Visum?

Ob Sie als internationale*r Studierende*r ein Visum für die Einreise nach Deutschland ben?tigen, h?ngt von Ihrer Staatsangeh?rigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer ab.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, etwa auf der Website des Ausw?rtigen Amts, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland ben?tigen.

Für wen ist kein Einreisevisum erforderlich?

  • Staatsbürger der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Gro?britannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Südkorea (Republik Korea), San Marino und den Vereinigten Staaten von Amerika.
  • Studierende aus dem Ausland in EU-L?ndern (au?erhalb von D?nemark, Irland und Gro?britannien), die dort einen Studienaufenthalt haben.
  • Personen, die einen Aufenthaltstitel für einen Schengen-Staat besitzen.

Internationale Studierende k?nnen zwei Arten von Visa erhalten:

Visum für die Studienbewerbung

Wenn Sie noch keine Zulassung zu einer 中国竞彩网_竞彩网足球-中国足彩网真诚推荐 oder zu einem Studienkolleg haben, beantragen Sie das Visum zum Zweck der Studienbewerbung.
Dieses Visum gilt drei Monate und gibt die M?glichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung zu schaffen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann die Aufenthaltsdauer um h?chstens sechs Monate verl?ngert werden. Wenn Sie in dieser Zeit zum Studium oder Studienkolleg zugelassen werden, k?nnen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.

Visum für das Studium

Falls Sie bereits eine Zulassung zu einem Studium erhalten haben, k?nnen Sie ein Visum für einen studienbedingten Aufenthalt beantragen. Das Visum wird normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten erteilt. In diesem Zeitraum müssen Sie beim Landesamt für Einwanderung Berlin eine Aufenthaltserlaubnis für Ihren 中国竞彩网_竞彩网足球-中国足彩网真诚推荐en Aufenthalt beantragen.

Die Online-Antragstellung ?Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken“ kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels erfolgen und ist ausschlie?lich hier m?glich: https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/

Normalerweise sind die zum Antrag auf den Aufenthaltstitel erforderlichen Dokumente folgende (PDF-Format, max. 50 MB)

  • Best?tigung der Zulassung (Zulassungsbescheid der HfM im muvac-Portal) oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Farbkopie des gültigen Reisepasses
  • Nachweis über die Krankenversicherung: entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Versicherung (ab 30 Jahren z.B.)
  • In der Regel reicht eine ausl?ndische Krankenversicherung nicht aus
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt bzw. die Finanzierung. Zum Studieren muss man monatlich 992,00 Euro zur Verfügung haben, was einem Jahresbetrag von 11.904,00 Euro entspricht (Stand 2025); bei erstmaliger Erteilung kann der Nachweis wie folgt erbracht werden: durch ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank/eine Verpflichtungserkl?rung auf einem offiziellen Formular/eine Stipendienbescheinigung/eine notariell beglaubigte Erkl?rung der Eltern, dass sie w?hrend des Studiums den Lebensunterhalt sichern, unterstützt durch Nachweise über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten/einen Arbeitsvertrag für einen Nebenjob
  • bei Verl?ngerung: alternativ zu den o.g. Punkten, Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Nachweise über sonstiges Einkommen
  • Beleg über erbrachte Studienleistungen (nur für die Verl?ngerung des Aufenthaltstitels; nicht für die erste Erteilung) oder eine ?Studienprognose“ k?nnen verlangt werden. Die Prognose bekommen Sie bei der Studienberatung, siehe 中国竞彩网_竞彩网足球-中国足彩网真诚推荐. Eine Leistungsübersicht (Transcript of Records) k?nnen Sie aus dem EislerCampus herunterladen.
  • Dokumentation des Wohnsitzes in Berlin (z. B. eine Meldebest?tigung oder der Mietvertrag zusammen mit einer Einzugsbest?tigung des Vermieters (Wohungsgeberbest?tigung)

Aktuelle und aktive E-Mail-Adresse

?ber Ihre aktuelle E-Mail-Adresse wird das Landesamt für Einwanderung 中国竞彩网_竞彩网足球-中国足彩网真诚推荐 zu Ihnen aufnehmen. Bitte überprüfen Sie regelm??ig Ihren Spam-Ordner. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Monate in Anspruch nehmen. 

Was passiert nach der Antragstellung?

Als Best?tigung Ihres Antrags erhalten Sie ein PDF-Dokument. Damit wird best?tigt, dass Ihr derzeitiger Aufenthaltstitel nach dem bisherigen Gültigkeitsdatum im Bundesgebiet 中国竞彩网_竞彩网足球-中国足彩网真诚推荐hin gültig ist. Es ist nicht m?glich, Touristen- oder Sprachvisa nachtr?glich in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studienzweck umzuwandeln.

Hinweis – Termine bei Landesamt für Einwanderung Berlin (?LEA“)

Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sie müssen den Termin nicht selbst buchen. Bringen Sie zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine nach Kriegsausbruch

Geflüchtete aus der Ukraine, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gew?hrt wurde, erhalten automatisch eine Verl?ngerung ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. M?rz 2026, ohne dass sie das LEA aufsuchen müssen. Ausgenommen von der Verl?ngerung sind Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsangeh?rigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangeh?rigen haben dort vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung gelebt. Für diese Drittstaatsangeh?rigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.

Jobcenter und Sozial?mter beraten über die M?glichkeiten zur Gew?hrung von Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe.

Weitere Informationen unter: www.germany4ukraine.de/DE/startseite_node.html

Hinweis Hochschulwechsel

Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf eine bestimmte 中国竞彩网_竞彩网足球-中国足彩网真诚推荐 und/oder einen Studiengang beschr?nkt ist, müssen Sie den Wechsel beim LEA beantragen und in Ihren Aufenthaltstitel eintragen lassen.

Hinweis zur Ausübung einer Arbeit w?hrend des Studiums

Internationale Studierende haben die M?glichkeit, neben dem Studium zu arbeiten. Trotzdem müssen sie die Regeln der Ausl?nderbeh?rde beachten, da diese eine Arbeitserlaubnis voraussetzen kann. Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium berechtigt seit dem 01.03.2024 zur Ausübung einer Besch?ftigung für insgesamt 140 volle Arbeitstage im Kalenderjahr.
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/studium/#Arbeit

Pr?senzstudium

Das Studium an der HfM ist ein Pr?senzstudium und wird in der Regel in Vollzeit studiert. Das Pr?senzstudium ist ein Grund, der einen legitimen Aufenthalt in Deutschland rechtfertigt. Wenn Studierende au?erhalb Berlins eine Besch?ftigung ausüben, müssen sie wahrscheinlich den Zweck des Aufenthalts in Deutschland ?ndern. Bitte kontaktieren Sie die Studienberatung, wenn Sie nicht sicher sind, welcher Aufenthaltstitel für Sie der richtige ist.  

Weitere Informationen